E-Rezept
Mit der vorgeschriebenen Einführung des E-Rezeptes zum 1.1.2024 ergeben sich einige
Veränderungen. Die Ausstellung von Rezepten wird uns nun nur noch nach Vorlage einer gültigen
Versichertenkarte möglich sein. Zudem müssen sich neue Lösungen für einige für Sie inzwischen gewohnte
Serviceleistungen wie das Vorabfaxen der Rezepte zu den Apotheken gefunden werden. Es ergeben sich jedoch auch viele Erleichterungen durch das eRezept. Wir empfehlen Ihnen, sich
die e-rezept-App auf Ihrem
Smartphone zu installieren, hierdurch wird das eRezept für Sie nach der Ausstellung auch sichtbar. Unterstützung hierbei erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.