• Seit dem 16.11.2022 ist für Baden-Württemberg die Isolationspflicht aufgebhoben. Das gilt nicht für das Betreten medizinischer Einrichtungen wie Arztpraxen.
• Bitte betreten Sie die Praxis entsprechend der geltenden Bestimmungen nur mit FFP-2 Maske. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche. Hier ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz ausreichend
Meine Frau Anniken Ottinger befindet sich derzeit in Mutterschutz. Seit April 2021 wird die Praxis als Gemeinschaftspraxis fortgeführt. Für Sie als Patienten wird sich dadurch wenig ändern. Bei planbaren Terminen können Sie weiterhin wählen, ob Sie zum Arzt oder zur Ärztin möchten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies in akuten Situationen nicht immer gewährleisten können.